Wenn Du aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung eine Heilmittelverordnung für Physiotherapie von Deinem Arzt oder Deiner Ärztin bekommst, wirst Du erstmal auf viele merkwürdige und mysteriöse Angaben stoßen. Aber keine Panik, die sehen nur auf den ersten Blick befremdlich aus. Werfen wir gemeinsam einen Blick auf Deine gesetzliche Heilmittelverordnung und versuchen ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen.
Wir haben uns bei unserer Begutachtung die neuen Formulare für Heilmittelverordnungen als Beispiel genommen. Es gibt derzeit zwei verschiedene Vordrucke, die inhaltlich aber sehr identisch sind. Die gewöhnlichen leicht bläulichen Vordrucke mit einer Vorder- und Rückseite (sowie die unten abgebildeten) und die leicht orangefarbenen Vordrucke, die sich auf zwei Einzelseiten aufteilen. Mit anderen Worten hast Du entweder ein Blatt oder zwei in der Hand auf denen die ganzen Informationen stehen.
1. Personenbezogene Daten
Hier stehen Deine personenbezogenen Daten. Du bist sicherlich schon auf Deinen Namen und Deine Adresse gestoßen. Darüber findest Du Deine Krankenkasse und rechts daneben Dein Geburtsdatum. Direkt darunter folgen die Kennung Deiner Krankenkasse, Deine dortige Versichertennummer und Dein Status. Der Status gibt an ob Du pflichtversichert (1), familienversichert (3) oder Rentner (5) bist. Und darunter folgen die ärztlichen Informationen in Form der Arztnummer (wird einmalig vergeben) und der Betriebsstättennummer, also die Praxis Deines/r Arztes/Ärztin. Und zu guter Letzt das Ausstellungsdatum Deiner Heilmittelverordnung.
2. Vier kleine Kästchen
Die sind auch schnell erklärt. Gesetzliche Heilmittelverordnungen sehen vor, dass Du einen gewissen Betrag Deiner Behandlung selber trägst. Diese gesetzliche Zuzahlung beträgt immer 10,00 Euro Verordnungsblattgebühr plus 10% des jeweiligen Behandlungswerts. Diese Zuzahlung wird Dir von uns in Rechnung gestellt und ist zur Zahlung an uns fällig. Bist Du also zuzahlungsbefreit oder zuzahlungspflichtig so ist dieses dort per Kreuz vermerkt. Falls Du eine Zuzahlungsbefreiung hast, bitte bring bei Deinem ersten Termin diese einmal mit. Wir sind verpflichtet uns diese zu kopieren und in Deiner Patientenakte zu vermerken.
3. Für welchen Bereich ist es denn?
Das erklärt sich fast von alleine. Hier wird angekreuzt welcher Berufszweig für Dich zuständig bzw. welche Therapie für Dich und Dein gesundheitliches Problem von ärztlicher Seite angedacht ist. Wenn Du eine Behandlung bei uns in Anspruch nehmen möchtest, sollte hier natürlich Physiotherapie angekreuzt sein. Sollte dem so sein, steht einer Behandlung bei uns nicht mehr viel im Wege.
4. ICD-10-Code, Diagnose & Leitsymptomatik
Der ICD-10-Code beschreibt Dein eigentliches gesundheitliches Problem, halt nur als Code. Ist schneller und einfacher aufgeschrieben. Daneben steht dann aber unter Diagnose eine Kurzbeschreibung Deines gesundheitlichen Problems. Es können bis zu zwei ICD-10-Codes eingetragen werden. Hier findest Du unter Diagnosegruppe worum es sich grob handelt bzw. es wird örtlich eingegrenzt, also Wirbelsäule (WS), Extremitäten (EX), Lymphgefäße (LY), etc..
5. Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges & Behandlungseinheiten
Jetzt wird es interessant. Hier wird von ärztlicher Seite vermerkt, welches Heilmittel aus dem Heilmittelkatalog für Dich und Dein derzeit gesundheitliches Problem ausgewählt wurde. Dort steht dann z. B. KG für Krankengymnastik, MT für Manuelle Therapie, KGG für Krankengymnastik am Gerät, MLD für Manuelle Lymphdrainage etc. Bei der MLD gibt es allerdings noch einen zeitlichen Zusatz von 30, 45 oder 60 - das entspricht dann der Behandlungszeit in Minuten. Rechts daneben findest Du die Behandlungseinheiten, also wie oft Du dieses Heilmittel in Anspruch nehmen sollst z. B. 4, 6, 12, 20 etc. Steht dort also eine 6 sieht Deine Therapie 6 Termine vor.
Hinzu kann ein weiteres Heilmittel oder ein ergänzendes Heilmittel verordnet werden. Es kann also sein, dass Du KG verordnet bekommst und als ergänzendes Heilmittel noch Wärmetherapie, Kältetherapie, Stromtherapie etc. Rechts daneben findest Du auch wieder die Behandlungseinheiten je ergänzendes Heilmittel.
6. Therapiebericht, Hausbesuch, Frequenz und Dringlicher Handlungsbedarf
Hier werden Informationen und Anforderungen vermerkt. Therapiebericht bedeutet, dass wir als Therapeuten nach Deiner Behandlung Deinem behandelndem/r Arzt/Ärztin einen Bericht über Deine Therapie und Deinen Therapierfolg zukommen lassen. In diesem ist vermerkt, wie die Therapie anschlägt und welche Erfolge erzielt wurden etc.
Hausbesuch ordnet an, ob das oder die verordneten Heilmittel in der Praxis oder bei Dir zuhause stattzufinden haben. Ja bedeutet, wir kommen zu Dir. Nein bedeutet, Du kommst zu uns. Dieses Feld muss ärztlicherseits auch ausgefüllt werden. Ist kein Hausbesuch vorgesehen, muss das auch ausgefüllt sein.
Bei der Therapiefrequenz ist vermerkt, wie oft Du eine Behandlungseinheit bekommen sollst z. B. 1-2 wöchentlich oder 1-3 wöchentlich etc. Das bedeutet, dass Du Deine Behandlungstermine in diesen Zeitfenstern planen kannst. Du kannst allerdings nicht überplanen. Wenn Du also gerne vier mal die Woche eine Therapieeinheit in Anspruch nehmen möchtest und nur 1-2 wöchentlich verordnet ist, ist das leider nicht umsetzbar. Eine Unterbrechung Deiner Therapie von maximal 14 Tagen ist ohne Begründung möglich. Längere Unterbrechungen müssen unsererseits immer gegenüber Deiner Krankenkasse erklärt werden. Wir sind von Gesetzwegen auch angehalten bei längeren Unterbrechungen das eigentliche Therapieziel (Deine Genesung) im Auge zu behalten. Sind wir der Meinung durch ständige oder zu lange Unterbrechungen ist Dein Therapieziel gefährdet, so sind wir verpflichtet die Verordnung und die Behandlung umgehend abzubrechen.
Der dringliche Behandlungsbedarf fordert, sofern angekreuzt, die Aufnahme Deiner Behandlung spätestens nach 14 Tagen ab Datum Deiner Heilmittelverordnung. Geschieht dies nicht, verliert Deine Verordnung ihre Gültigkeit.
7. IK-Nummer, Stempel und Unterschrift
Hier findest Du den Stempel Deines/r Arztes/Ärztin mit weiteren Kontaktdaten. Manchmal ist auf den Stempeln auch noch mal die Arztnummer und die Betriebsstättennummer vermerkt. Und ganz wichtig, es muss immer von ärztlicher Seite unterschrieben sein.
8. Die Rückseite Deiner Heilmittelverordnung
Wie Du siehst, steht hier erst mal noch nichts und das ist auch gut so. Denn das füllen wir gemeinsam aus. Wir vermerken das Datum einer Deiner Behandlungseinheiten in unserem Physiozentrum, schreiben daneben welches Heilmittel letztlich auch angewendete wurde, der/die jeweilige Therapeut/in unterschreibt und Du ganz rechts ebenso und bestätigst das folgende Heilmittel auch erhalten zu haben.
Im unteren Bereich müssen wir als Leistungserbringer Informationen hinterlegen, die nachher die eigentliche Abrechnung Deiner Verordnung bei Deiner Krankenkasse betreffen. In Fall erhöhter Therapieunterbrechungen sind wir verpflichtet mit Deinem/r Arzt/Ärztin Rücksprache zu halten und eventuell einen Behandlungsabbruch in Erwägung zu ziehen, da das therapeutische Ziel Deiner Behandlung aufgrund der Unterbrechungen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Siehst Du. Das wars auch schon. Eigentlich gar nicht so kompliziert Deine gesetzliche Heilmittelverordnung, oder? Wenn doch das ein oder andere Fragezeichen noch besteht, sprich uns gerne an.
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